Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Zu- und Umtrieb
Der Tierbesitzer (oder ein Bevollmächtigter) hat für den reibungslosen Ablauf des Zu- und Umtriebs der Tiere zu sorgen.
2. Treibwege
Der Tierbesitzer hat Sorge für saubere, steinfreie Treibwege zu tragen.
3. Gesundheit
Der Tierbesitzer garantiert, dass das Tier konstitutionell gesund ist.
4. Klauenpflege
Der Klauenpfleger verpflichtet sich alle Arbeiten sach- und fachgerecht auszuführen.
5. Verletzungen
Für Verletzungen, die sich das Tier beim Zutrieb oder innerhalb des Pflegestandes zuzieht, ist der Klauenpfleger nicht haftbar zu machen.
6. Hochträchtige Tiere
Hochträchtige Tiere 14 Tage vor bis 14 Tage nach dem Geburtstermin werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Besitzers gepflegt. Für eventuelle Schäden am ungeborenen Kalb übernehmen wir somit keine Haftung.
7. Schadensfälle
Wir können nur für Schäden haften, die unmittelbar durch von uns fehlerhaft durchgeführte Arbeiten entstanden sind. Beanstandungen müssen (binnen 48 Stunden nach Feststellung), innerhalb einer Frist von 7 Tagen schriftlich und vorab telefonisch, unter genauer Beschreibung der Unregelmäßigkeit/ Komplikation bei uns gemeldet werden. Gemäß BGB sind wir zur Nachbesserung berechtigt. Sollte auf die Nachbesserung verzichtet werden, so wird weder durch uns noch durch unsere Versicherung ein Schadenersatz erfolgen.
8. Klauenbehandlungen
Wir sind bestrebt Klauenleiden so gut wie möglich zu pflegen bzw. zu behandeln. Bei Bedarf werden wir nach unserem Ermessen Verbände, Klötze etc. verwenden. Diese Maßnahmen werden im Rahmen eines Dienstvertrages durchgeführt, d.h. der Erfolg der Maßnahmen wird nicht garantiert.
Sofern nicht anders vereinbart, werden in der Regel Verbände nach 3 bis 5 Tagen und Klötze nach 4 Wochen vom Tierbesitzer entfernt. Verbände und Klötze müssen täglich vom Tierhalter kontrolliert werden.
9. Aufstallung
In Anbindehaltungen ist der Landwirt dafür verantwortlich, dass Tiere, die wegen der geänderten Fußstellung Aufstehschwierigkeiten haben so aufgestallt werden, dass es nicht zum Festliegen der Kuh kommt. Hier schließen wir jegliche Haftung aus.
Bei Verbringen der Tiere nach der Klauenpflege auf eine andere Aufstallungsform wird keine Haftung übernommen. Jegliche Haftung durch zu starken Abrieb bei neuen Laufböden ist ausgeschlossen.
10. Sauberkeit, Hygiene
Alle von uns mitgeführten Gerätschaften unterliegen einem besonderen Anspruch an Sauberkeit und Hygiene. Erkundigen Sie sich bitte vor Beginn der Pflegearbeiten über den Stand der Sauberkeit und Hygiene unseres Materials. Haftungsforderungen v.a. aus tierseuchen-rechtlicher Sicht schießen wir deshalb nach Beginn der Pflegearbeiten aus.
11. Zustimmung
Mit Unterschrift des Dienstleistungsprotokolls werden die AGB der Höchstädter Klauenpflege anerkannt
Höchstädter Klauenpflege GmbH